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Gesetze in Österreich

#1 von crow , 19.06.2007 07:25

Weiß wer wie es mit den Gesetzen in Österreich aussieht!?

Youngtimer/Oltimer


 
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RE: Gesetze in Österreich

#2 von Mike-eg6 , 05.03.2008 20:39

ja würd mich auch interresieren weiß da wer was?

lg mike


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RE: Gesetze in Österreich

#3 von kaefergarage.de , 06.03.2008 07:43

Mutterschutzgesetz ? Jugendarbeitsschutzgesetz ?

Was speziell ? Das wäre hier eine sehr wichtige Information....


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RE: Gesetze in Österreich

#4 von Hondafreak1981 , 06.03.2008 08:36

Steht ganz oben im Text

Young/Oldtimer


Hondafreak1981

RE: Gesetze in Österreich

#5 von kaefergarage.de , 06.03.2008 21:02

WAS genau ?? Was wollt ihr wissen ?
Da gibt es nicht nur ein Gesetz. Zulassung ? Anerkennung ? Versicherung ? Steuer ? Google einfach mal sonst wird das hier nichts.....


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zuletzt bearbeitet 06.03.2008 | Top

RE: Gesetze in Österreich

#6 von YRV , 19.03.2008 20:51

Hallo zusammen.

Ich glaub da kann ich weiterhelfen! :)

Falls fragen, bitte fragt mich einfach, ich bin "nebenbei" Betreiber der Österreichischen IG für japanische Old- und Youngtimer http://www.japan-oldies.at




ab wann ist ein pkw ein youngtimer?
ab wann ist ein pkw ein oldtimer?
wird die versicherung weniger kosten?
wieviel % weniger bei old? wieviel bei young?
################################################



Alles mal schön der Reihe nach.

Sprechen wir mal von den GESETZLICH festgehaltenen UND von der FIA festgehaltenen Sachverhalte und NICHT darüber was umgangssprachlich damit gemeint ist.

Der Begriff "Youngtimer" ist eine Klasse (Zeitperiode). Die verschiedenen Klassen sind:

Class A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
Class B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
Class C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
Class D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
Class E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
Class F, Wirtschaftswunder, vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
Class G, Youngtimer, vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1980

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer


Somit wird auch klar warum sich in Österreich das Gesetz diesbezüglich geändert hat.

Einen "Oldtimer" gibt es GESETZLICH gesehen nicht, es gibt nur "erhaltenswürdige Kraftfahrzeuge" das bedeutet das Auto ist aus

irgend einem Grund entweder etwas ganz besonders oder es ist einfach nur älter als 30 Jahre.....

Vom Gesetzgeber wurde festgehalten dass die Firma Eurotax in Klosterneuburg die sogenannte "Approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge" führt und gegen Gebühr von etwa 30,- Euro auch Auszugsweise bestätigt ob ein Auto jetzt in dieser Liste drinnen ist oder nicht. Ist ein Auto noch nicht in dieser Liste kann man sich an den sogenannten "Beirat für historische Kraftfahrzeuge" wenden und die bitten darüber abzustimmen ob dieses Fahrzeug eingetragen wird oder nicht. Das heißt auch dass es PRINZIPIELL möglich wäre ein Auto das jünger ist als 30 Jahre in diese Liste eintragen zu lassen, aber.... DAS wurde bislang noch NIE gemacht (auch kein Porsche GT oder sonstwas, entweder über 30/25 Jahre bei alter Regelung oder gar nicht)!! Nachfragen diesbezüglich kann ich gerne beantworten da ich das sehr intensiv besprochen haben mit einem der vorsitzenden dieses Beirates, dem Hr. Dipl.Ing. Dieter Karl vom BMVIT.


Ich habe einen Daihatsu Charade G10 Erstzulassung in Wien im September 1981, dieses Fahrzeug konnte ich als "erhaltenswürdig" einstufen / typisieren lassen weil ich darauf bestand dass das Baujahr zählt weil es ja auch so drinnen steht und eben NICHT die Erstzulassung.

Mein Auto lief im Dezember 1980 in Osaka/Japan vom Band dieses habe ich mir vom Importeur schriftlich bestätigen lassen und somit waren, nachdem mein Auto in diese approbierte Liste für historische Kraftfahrzeuge eingetragen wurde, alle rechtlichen

Grundlagen soweit geregelt.

Ab wann ist ein pkw ein oldtimer?

Ganz einfach: WENN das Auto bis zum 31.12.1980 gebaut wurde wird es auf Antrag auch eingetragen, falls es schon eingetragen ist einfach um 30,- Euro einen Auszug der Eurotax besorgen.

Ansonsten gilt: Alles was älter ist als 30 Jahre kommt automatisch in diese Liste und kann somit als Oldtimer typisiert werden.


Gutachten: Da kommt es sehr auf dein Bundesland an in dem du Wohnhaft bist UND auf das Auto um das es geht.
Gemacht wird dieses Gutachten üblicherweise von der KFZ Prüfstelle (in meinem Fall war es die Prüfstelle in Wien Simmering).
Was braucht man dafür?
x) Ein Anmeldegutachten oder Pickerl ganz egal. Wenn das Auto angemeldet ist muß es umgemeldet werden, das heißt ab und wieder

an gemeldet werden.
x) Auszug der Eurotax liste (manche Prüfstellen nennen das auch "Gutachten über die erhaltenswürdigkeit") dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Erhaltenswürdiges KFZ handelt
x) Typenschein (falls kein Typenschein vorhanden ist oder das Fahrzeug vorher im Ausland angemeldet war legt man einfach das

was man hat dazu)
x) Kaufvertrag oder Eidesstattliche Erklärung dass man Besitzer dieses Fahrzeuges ist da man ja nicht immer einen Kaufvertrag

hat (etwa weil man das Auto geerbt hat) Am besten alles mitnehmen was ihr habt und mit den Beamten VORHER absprechen
x) Amtlicher Lichtbild Ausweis
x) Geld *ggg* (ab 26,- Euro (wie in meinem Fall) wenn es Österreichische Papiere hatte bis knapp 250,- Euro je nach Papierkrieg und Anzahl der Papiere. JA, das bedeutet man kann auch Fahrzeuge aus dem Ausland nach Österreich bringen auch wenn sie KEINEN Kat haben und man kann sie hier zulassen, das geht NUR bei Oldtimern NICHT bei normalen Autos!!!)



Manche Prüfstellen meinen das sie EVENTUELL einen Sachverständigen zur Beratung heranziehen damit dieser bestätigen kann ob das

Auto im Originalzustand ist oder nicht, das hängt vom Auto und vom zuständigen Prüfer ab. Das könnte euch dann treffen wenn ihr

etwa ein Amerikanisches Muscle Car als Oldtimer typisieren willst.

Die berühmten Oldtimer einstufungen.....

Note 1
Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse.
Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr

selten!

Note 2
Guter Zustand. Mängelfrei, mit leichten Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert.
Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile.

Note 3
Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen.
Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.

Note 4
Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen.
Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).

Note 5
Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.


Dann gibts da noch was komisches, das sogenannte "Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit", was ist das? Nun es ist NICHTS anderes als der Auszug der Eurotax dass das Fahrzeug in der approbierten Liste für historische KFZ eingetragen ist, nicht mehr und nicht weniger. Es ist KEIN Gutachten im eigentlichen Sinn so wie es der Name vermuten ließe. Sollte euch die Tante oder der böse Onkel von der Prüfstelle etwas anderes sagen wollen klärt sie darüber auf und verweißt sie auf die aktuelle Novelle des KFG 1967 wo das drinnen steht die findet ihr etwa hier:

http://www.japan-oldies.at/historisch_re...zeuge040506.pdf

Damit ein Auto als historisch typisiert werden kann muß es übrigens dem Zustand "Note 3" oder besser entsprechen. Was im prinzip nichts anderes ist als eine normale §57a überprüfung. Also es muß nicht im neuwertigen zustand sein oder ähnliches.

Wobei WENN ein Auto gut ist dann hört man das auch bei der überprüfung, die sah bei mir so aus:





Hier die Liste aller Sachverständigen falls ihr eine Vollkaskoversicherung machen wollt, denn DA bestehen dann die Versicherungen auf einem Schätzgutachten damit man den Wert feststellen und versichern kann.

http://www.japan-oldies.at/historisch_re...2006_Gesamt.pdf



Die vorgangsweise entscheidet der jeweils für dich zuständige Techniker der Prüfstelle, er KANN jemanden zur Beratung heranziehen ob das Auto Original ist oder nicht.

Was bedeutet überhaupt Original? Original bedeutet das die HAUPTTEILE nicht durch andere teile ersetzt werden dürfen, also z.B. stärkere Bremsen von einem anderen Auto, oder anderer Motor, änderungen an der Lenkung und sowas. Bei Fahrzeugen die nie eine eigenversorgung mit Strom hatten ist hingegen eine Nachrüstung mit Lichtmaschiene bzw. Stromversorgung GENERELL Pflicht seit anfang diesen Jahres. Fahrzeuge die bereits jetzt eine Einzelgenehmigung haben und die KEINE Elektik an Board haben müssen dieses auch nicht Nachrüsten. Aber ALLES was unter restaurierung bzw. unter reparatur fällt darf und muß natürlich auch ausgetauscht werden, also Zündkerzen, Zündungsteile die nicht mehr verfügbar sind und AUCH Auspuffsysteme, auch wenn diese selbst gemacht sind. Das Fahrzeug darf mit so einer nicht überprüften Auspuffanlage aber maximal 89dB Laut sein, außer das Fahrzeug war immer schon lauter als diese 89dB.

Gerade aber bei den Ersatzteilen hat man auch gewisse Vorteile als Oldtimer Fahrer, Lampen, reflektoren und ähnliches müssen KEIN E Prüfzeichen aufweisen!! Also selbstgemachte Rücklichter die aussehen wie das Original sind absolut erlaubt oder auch normalerweise NICHT Strassenzugelassene Gläser verwendet werden dürfen. Auflage ist nur dass sie eben aussehen wie das Original. Änderungen die der Sicherheit dienen sind ebenfalls erlaubt (änderungen am Lichtsystem und der Hupe z.B.) AUCH ist es möglich einen Katalysator nachträglich eintragen zu lassen, zumindest theoretisch....

Ein weiterer Vorteil einer solchen Oldtimer Typisierung ist AUCH dass das Pickerl (§57a) nur alle 2 Jahre überpfrüft/gemacht werden muß.


ABER.....


Das gilt NUR wenn man den Oldtimerstatus im Typenschein eingetragen hat, das sieht in meinem Fall so aus:




Denn es gibt immer noch den Status der nur allzuoft damit verwechselt wird, und das ist der Fall wenn einem eine Versicherung eine Oldtimerversicherung anbietet, hier kann man damit rechnen lediglich 50% der normalen Haftpflicht Versicherung zu zahlen UND man ist dem wohl der Versicherung ausgeliefert. Manche Versicherer bestehen etwa auf der Mitgliedschaft in einem Oldtimerklub (ACHTUNG: Sowohl der ÖAMTC als auch der ARBÖ SIND solche Klubs!!!!) und die Versicherer die ich kenne VERLAGEN einen zweitwagen der ebenfalls bei ihnen versichert ist.

Vom Gesetz her ist KEINERLEI vergünstigung für Oldtimer vorgesehen!!!!

Die um 20 Prozent erhöhte KFZ-Steuer für nicht abgasarme Fahrzeuge gilt nur für Kraftwagen, die vor dem 01.01.1987 in Österreich zugelassen wurden!

Wurde der Oldtimer erst nach diesem Datum ERSTMALS in Österreich zugelassen (unabhängig von seinem tatsächlichen Alter), weil er erst aus dem Ausland importiert wurde, ENTFÄLLT DER ZUSCHLAG !!



Prinzipiell: Lasst euch NICHT mit Sachen/Begriffen aus Deutschland verwirren, das dortige Rechtssystem ist diesbezüglich GANZ anderes.

Es gibt natürlich auch einen Nachteil für Fahrzeuge die als historische KFZ typisiert sind die aber üblicherweise in der Natur der Sache liegen, und zwar schreibt der Gesetzgeber vor das man das Fahrzeug an MAXIMAL 120 tagen pro Jahr (PKW) bzw 60 tagen (Motorrad) verwenden DARF. Um das nachzuweisen gibt es mehrere Möglichkeiten.

1. Fahrtenschreiber (unpraktisch und teuer)
2. hinterlegung der Kennzeichen
3. Führen eines Fahrtenbuches wo man bereits VOR der Abfahrt eintragen muß um bei einer allfälligen Kontrolle selbiges

vorweisen zu können.

Ich bin selbst schon ein paar mal (unaufgefordert) bei verschiedenen Polizeikontrollen stehen geblieben um die Beamten zu fragen worauf sie bei DIESEM Auto (dem oldtimer) achten würden. Bislang wusste KEIN einziger Beamter was der Grund dafür ist warum im Zulassungsschein steht dass das Fahrzeug nur an 120 tagen pro Jahr gefahren werden darf, geschweige denn was anderes.

Außerdem gibt es derzeit noch nicht einmal den Tatbestand des "überziehens dieser 120 tage". Man muß allerdings seine Fahrtenbücher mindestens 5 Jahre lang aufheben. Wer allerdings "spass" bei einer Kontrolle haben will der sollte entweder die Kennzeichen zurückgelegt haben regelmäßig oder einen Fahrtenschreiber installiert haben, DANN kennen sich die Beamten garantiert nicht mehr aus und ein kleiner bis mittlerer Rechtsstreit könnte bevorstehen bis klar ist dass alles in Ordnung ist ;) (das ist aber nur meine persönliche Spekulation!!!)


Falls ich was vergessen habe oder Rückfragen da sind, bitte per e-mail an: admin@japan-oldies.at


Zum weiteren Studium empfehle ich euch von Herzen: http://www.oeamtc.at/netautor/download/d...imerfuehrer.pdf


YRV
zuletzt bearbeitet 19.03.2008 20:54 | Top

RE: Gesetze in Österreich

#7 von peppi , 19.03.2008 23:01

Herzliches Beileid!


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RE: Gesetze in Österreich

#8 von YRV , 19.03.2008 23:07

Zitat von peppi
Herzliches Beileid!


Beileid? Wofür denn?


YRV

RE: Gesetze in Österreich

#9 von peppi , 19.03.2008 23:10

Zitat von YRV
Zitat von peppi
Herzliches Beileid!


Beileid? Wofür denn?


... für die Gesetze! Ich dachte bei uns wäre es schon bescheiden aber da blickt ja niemand mehr durch, wie das in Österreich funktioniert ... schrecklich, sollte ich mal nach Österreich auswandern, brauch ich einen Oldtimer-Zulassungs-Berater...


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RE: Gesetze in Österreich

#10 von YRV , 20.03.2008 08:12

Also das sehe ich nicht so eng, was dagegen RICHTIG Krass und sinnlos ist sind wohl die Deutschen Umweltzonen, sowas von krass und widersprüchlich.


YRV

RE: Gesetze in Österreich

#11 von peppi , 20.03.2008 08:20

Zitat von YRV
Also das sehe ich nicht so eng, was dagegen RICHTIG Krass und sinnlos ist sind wohl die Deutschen Umweltzonen, sowas von krass und widersprüchlich.


Ja!
Sinnlos, total am Problem vorbei!
An den extremen Tagen die Strassen bewässern und das Problem ist erledigt.


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