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Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#1 von Ubbedissen , 10.10.2010 21:09

Die Sachlage stellt sich im Folgenden so dar:

Im Sommer 2009 entsteht durch einen Parkrempler (Tür) am still stehenden CRX ein
Schaden i.H.v. EUR 1.000. Die Sachlage war eindeutig, die Versicherung des Verursacher
willigt zur kompletten Schadenregulierung ein.

Eigentlich ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden (ED9 18 Jahre alt)
Wiederbeschaffungswert laut üblicher Verkaufsangebote ca. 500 EUR.
Die Versicherung könnte also auf den Gedanken kommen nur den
Wiederbeschaffungswert zu erstatten, in diesem Fall ca. EUR 500.

So weit so gut, übliche Praxis, das sehe ich auch ein . Nun hatte der CRX aber
im Jahr 2007/2008 eine Totalrestauration inkl. Lackierung, neuem Fahrwerk, Rädern und
einem revidierten Motor erhalten. Dadurch steckten mehrere Tausend Euro in dem Wagen.

Nun meine Sorge und Frage: Was erstatten der Versicherungen generell im
Falle eines unverschuldetem Totalschaden eines Youngtimer, dessen Wert nur
Einige hundert Euro beträgt, der Eigentümer aber aus Liebhaberei mehre tausend
Euro nachweislich in das Fzg. gesteckt hat?
Die Nachweispflicht über die gekauften und verbauten Teile liegt klar beim Halter,
zu beweisen über die Rechnungen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist die Sache ausgegangen ? Ist es
ratsam vorsorglich ein Wertgutachten des Fahrzeug anzufertigen ? Wie zimperlich sind die
Versicherungen, erkennen diese die Liebhaberei des Halters an?

Steckt doch viel Herzblut in den alten Kisten.

meint Mike


 
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zuletzt bearbeitet 10.10.2010 | Top

RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#2 von buti , 10.10.2010 21:51

Ich kenne das, und hätte ich mal auf meinen Karosseriemeister gehört. Wenn man ein Wertgutachten für sein "Baby" erstellen lässt, sieht die Sache glaube ich anders aus. Oder? Ist das korrekt so ?


buti

RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#3 von ConcertoXR , 10.10.2010 22:35

Ich hatte vor 1 1/2 Jahren einen Wildschaden am Fiesta (damals 19 Jahre alt), auch komplett restauriert / getunt. Schaden waren gut 2000 Euro, Restwert des Fahrzeugs laut Liste war auch irgendwas um die 500€.

Bei mir kam ein Gutachter von der Dekra, der sich das Fahrzeug anschaute und sich von mir den Wiederaufbau beschreiben ließ.

Die Versicherung hat nach kurzer Zeit anstandslos gezahlt. Ich hab mir eine Kopie des Gutachtens schicken lassen, darin war vermerkt, das der Zeitwert des Fahrzeugs laut Liste nicht anwendbar wäre, daher hat der Gutachter geschätzt, das der Schaden nur knapp ein Drittel des Fahrzeugwerts ausmacht und diese Schätzung wurde von der Versicherung auch anstandslos akzeptiert.

MfG Flo


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#4 von el_espiritu , 11.10.2010 06:49

Also ich hab 2008 für meinen AS ja auch ein Wertgutachten (Kurzbewertung ClassicData, Kosten ca. 90EUR) erstellen lassen.
2009 hatte ich dann einen Unfall, mir fuhr einer rein. Bin zum selben Gutachter wieder hin, mit Wertgutachten, Versicherung hat anstandlos gezahlt.

Ich weiß nicht ob das rechtlich bindend ist, denke mal eher nicht, aber mit einem Wertgutachten hast du auf jeden Fall trotzdem was in der Hand. Wenn du dann noch zu einem Gutachter gehst der die ClassicData Gutachten erstellen darf und sich dementsprechend auch ein bisschen auskennt können die das schon gut argumentieren bei einer Versicherung.


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#5 von SaschaOF , 11.10.2010 07:59

Im Falle eines Unfalles sehe ich das noch nicht mal so problematisch - man kann ja anhand der noch vorhandenen Substanz des Unfallwagens den Zustand und Wert des Fahrzeuges vor dem Schadenseintritt in etwa beziffern (wie man am Beispiel des Fiesta sieht). Anders sieht es wohl aus bei Totalverlust durch Brand oder Diebstahl. Hier muss der Fahrzeugbesitzer den Nachweis führen über den (höheren) Wert des Wagens. Das geht wohl am besten über ein Gutachten. Deshalb habe ich mir auch eines anfertigen lassen für den AS. Ich bin wie El_esperitu auch der Ansicht, dass man sich dazu aber einen "ordentlichen" bzw. "seriösen" Gutachter sucht


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#6 von ConcertoXR , 11.10.2010 08:39

Was hat das Gutachten denn gekostet? Ich spiel auch mit dem Gedanken eins machen zu lassen.

MfG Flo


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#7 von SaschaOF , 11.10.2010 08:57

Ach jeh - ich müsste die Rechnung rauskramen. Auswendig würde ich jetzt sagen, das müssen um die 120-150 € gewesen sein. War bei mir eine ausgiebige "TÜV-Prüfung", Prüfung der Unterlagen (Scheckheft, Papiere), Prüfung Originalität, Prüfung Zustand, Probefahrt, kurze Bilddarstellung des Wagens aussen/innen/Motorraum.


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#8 von kaefergarage.de , 11.10.2010 10:04

Ohne Wertgutachten steht man schlechter da. Ich für meinen Teil lasse ein Wiederherstllungsgutachten erstellen. Das beinhaltet nämlich den kleinen aber feinen Unterschied, dass das Fahrzeug (mit dementsprechender Dokumentation) wieder genau so hergestellt wird, wie vor dem Unfall.


Bitte nur email anstatt PN


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#9 von Kitekat , 11.10.2010 10:41

Ein Wertgutachten bei der Dekra kostet zwischen 100 - 150 Euro.

So ein Gutachten ist sehr sinnvoll. Der liebe Jogi ( Versicherungsfutzi ) hat mir das empfohlen.
Habe meinen Rex von Teil- auf Vollkasko ändern lassen. Meine Versicherung wollte dann auch letztendlich ein Wertgutachten über das Fahrzeug haben, damit bei einem Schadensfall eben nicht der Zeitwert, sondern der reelle Wert berücksichtigt wird.

Dann gibt es bei einem Schadensfaqll auch keine Zickereien mit den Versicherern.
Mach das auf jeden Fall. Die Kosten lassen sich verkraften.


Aller guten Dinge sind 3... C - R - X


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#10 von Ubbedissen , 11.10.2010 16:39

Vielen Dank für eure geschilderten Erfahrungen und Meinungen.

Ich werde für meinen CRX ein entsprechendes Gutachten anfertigen lassen,
dass ist mal sicher.


+ Gruß


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#11 von buti , 11.10.2010 20:53

Hmm, das mache ich jetzt auch bald, sobald ich Zeit habe.


buti

RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#12 von Aerodeck , 12.10.2010 00:23

Für die Versicherung braucht ihr immer ein Gutachten,
wenn das Auto 20 wird, braucht ihr ein Gutachten und wenn es kracht erst recht.

Es tut nur einmal kurz weh, Fahrzeug Bewertung nach Classic Data, kostet 110.-
Rechnet einfach mal hoch was euer Auto nach Schwacke Wert ist und zieht es von eurem Kaufpreis ab.
Dann habt ihr das was ihr an eurem Auto selbst bei einem kleinen Schaden verliert.

P.S. Auto, älter als 8 Jahren stehen (glaube ich) nicht mehr in der Schwacke ;-)


Power is nothing without control
Hauptsache Kurven


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#13 von SaschaOF , 12.10.2010 07:06

Es gibt noch die Schwacke "modern Classic" ... ich weiss jetzt aber nicht genau, wie weit die zurück geht. Die große Schwacke-Liste geht 12 Jahre zurück, mein EH6 steht gerade noch drin.


 
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RE: Unfall mit Youngtimer, Schaden höher als Restwert = Totalschaden ?

#14 von Ubbedissen , 31.07.2012 10:22

Moin, Moin

hab hier eine prima Seite gefunden welche sich mit der Frage des
technischen und wirtschaftlichen Totalschaden auseinander setzt.

Totalschaden und Restwert nach Unfall

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/totschd.htm


 
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