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Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#1 von Jogi, HB , 02.12.2008 13:50

Moin, moin,
in meinem Profil habe ich mich schon als Versicherungsmakler geoutet......
Jetzt, nachdem der Wechsel einer KFZ-Versicherung gelaufen ist (ich wollte das Forum nicht als Werbetafel für mich nutzen), möchte ich darauf hinweisen, dass auch sogenannte Newcomer (mindestens 20 Jahre alt) einen eigenen Versicherungstarif bei der OCC (Oldie-Car-Cover) haben.

Die OCC ist seit 1985 auf Versicherungen von Liebhaberfahrzeugen spezialisiert. Dazu zählen OldTimer, YoungTimer, RepliCars, PremiumCars - moderne Fahrzeuge der exklusiven Spitzenklasse - so wie Motorbikes.

Was muß ich beachten bei einer solchen Versicherung??
> der Fahrer muss mindestenz 23 Jahre alt sein
> das Fahrzeug muss mindestens 20 Jahre alt sein (ab 30 Jahren ein Oldtimer)
> das Fahrzeug ist ein 2.Wagen (es muss ein "Alltagsfahrzeug" im Fanilienbestand angemeldet sein .... gilt auch für Firmenwagen)
> das Fahrzeug muss sich im unverbastelten Originalzustand - Zustandsnote mind.3 - befinden (keine Flipfloplackierung, keine Extremumbauten, usw.) zeitgenössische Veränderungen sind OK!!
> Garagenfahzeug
> max 9.000km Fahrleistung im Jahr
> Fotodokumentation erfoderlich für Haftpflichtversicherung
> Gutachten erfoderlich für Kasko

Anbei ein Angebot für meinen CRX:

OCC-Versicherung
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Spezialversicherung.
Gern unterbreiten wir Ihnen unser Angebot für Ihr Fahrzeug (Honda CRX, 1993, 91
KW). Unter Berücksichtigung eines voraussichtlichen Marktwertes von 2.500,00 EUR ergeben sich folgende Jahresbeiträge inkl. 19 %


Haftpflichtversicherung, 100 Mio. EUR pauschal,
maximal 8.0 Mio. EUR je geschädigte Person
Jahresbeitrag: 339,15 EUR
Kaskoversicherung:
1.)Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung 133,28 EUR Jahresbeitrag
oder
2.)Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung 372,47 EUR Jahresbeitrag
inkl. Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung







Die Haftpflicht- kann nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung
abgeschlossen werden.

Ergänzende Hinweise
Eine vorübergehende Stilllegung, eine Saisonzulassung sowie Schadenfreiheitsrabatte haben keinen Einfluss auf die genannten Beiträge. Im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine unterjährige Berechnung.
Grundlagen unseres Angebotes sind, dass Ihr Liebhaberfahrzeug überdurchschnittlich gut erhalten und
weitestgehend original ist.
Ihr Liebhaberfahrzeug nach endgültigem Gebrauch überdacht untergestellt wird,
alle Nutzer mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens vier Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
für den täglichen Gebrauch nachweislich ein Alltags-Pkw uneingeschränkt zur Verfügung steht
die jährliche Fahrleistung deutlich geringer ist als bei einem Alltags-Pkw – maximal 9.000 km p.a.
-
-
-
-
-
Damit ein realistischer Fahrzeugwert festgelegt werden kann, benötigen wir
aktuelle Fotos, eine Kopie der Fahrzeugpapiere und der letzten TÜV /
DEKRA-Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO sowie unseren
Bewertungsbogen.
Für Ihr Liebhaberfahrzeug empfehlen wir, in Ihrem eigenen Interesse ein
Wertgutachten eines kompetenten Sachverständigen erstellen zu lassen.
Gern nennen wir Ihnen einen geeigneten Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
In vielen Fällen reicht bei überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw.
restaurierten Fahrzeugen der übliche Marktwert als Entschädigungsgrenze
nicht aus, um die erforderlichen Instandsetzungskosten nach einem großen
Schaden auszugleichen. Deshalb bietet OCC für diese Fahrzeuge einen
darüber hinausgehenden Schutz bis zu einem zu vereinbarenden
Wiederherstellungswert. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine größere
Unfallreparatur, die meistens den Umfang des üblichen Marktwertes sprengt,
auch tatsächlich entschädigt wird. Voraussetzung für die Versicherung des
Wiederherstellungswertes ist die Vorlage eines entsprechenden
Wertgutachtens, das sowohl den Markt- als auch den Wiederherstellungswert
ausweist.

Mit freundlichen Grüßen
OCC - Oldie Car Cover
Assekuranzkontor GmbH



Das war nun ein Angebot für einen "Newcomer" oder "Youngtimer".....sehr viel günstiger wird es, wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt ist.

Klar, wenn nun jemand seinen CRX als 2.Wagen mit allen Hausrabatten und 40% bei seinem HausundHofversicherer untergebracht hat, ist es u.U. günstiger.
Ich habe diesen thread eingestellt, damit Ihr einfach mal eine Vergleichsmöglichkeit habt.

Es ist selbstverständlich auch möglich, einen Sammelrabatt (Clubrabatt) auszuhandeln. Ich habe dieses auch schon für den "Spitfire Club Deutschland" ausgehandelt.....und dort kostet ein 30 Jahre alter Triumph Spitfire 71,40€ Haftpflicht im Jahr.

Sportliche Grüße aus Bremen
Jogi


Jogi, HB
zuletzt bearbeitet 04.12.2008 11:16 | Top

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#2 von kaefergarage.de , 04.12.2008 00:20

Also ich finde über 300 Tacken als Newcomer (Spezialtarif) teuer. Aber wieso hast Du einen 15 Jahre alten CRX berechnen lassen (Honda CRX, 1993, 91 KW)? Denke es geht hier um Youngtimer (älter 20)?

Bei meiner Versicherung (dort habe ich meine Honda versichert) kostet der CRX regulär zugelassen (weder Newcomer oder sonstiges - stinknormal als Erstfahrzeug in HB) mit
SF-Klasse Haftpflicht 4 (60%)
SF-Klasse Vollkasko 4 (70%)

Haftpflicht: 264,28
TK 150: 118,87
VK 300 inkl. TK 150: 379,69

Auch die Bedingungen (Gutachten, Bilderdokumentation, Kilometerbegrenzung) ist schon viel. Das alles musste ich für meine Käfer und AltHonda nicht bringen. Nur (Sammel)Garage, Erstwagen und Fahreralterminimum. Ein Gutachten muss ich erst ab einem Wert von ~5000 Euro bringen. Übrigens würde ,ich zu den selben Konditionen wie der CRX für meinen Käfer (Bj 1968) nicht einmal 120 Euro im Jahr (Haftpflicht inkl TK 150 regulär versichert) bezahlen. Meine Käfer sind aber über einen Makler günstiger versichert (67,41 Euro im Jahr !).
Habe mal bei OCC für den Käfer angefragt und bin gespannt, was sie mir anbieten. Wahrscheinlich zu viel.


Bitte nur email anstatt PN


 
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zuletzt bearbeitet 11.12.2008 | Top

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#3 von barney , 04.12.2008 05:12

Machen die auch 07-Nummer? Preis? Find das Angebot auch nicht günstig, weiß nicht mehr genau, aber zahl für den ED9 254 EUR Haftfpllicht im Jahr, allerdings SF 26. Mein EE4 kommt so auf 160 EUR im Jahr.


Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten! Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her!


 
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RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#4 von el_espiritu , 04.12.2008 06:51

Also ich zahle bei der Zürich (Haftpflicht & TK) für meinen AS CRX auch weniger. Und das ohne Rabatte od. ähnliches.


 
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RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#5 von kaefergarage.de , 04.12.2008 10:59

...und heute habe ich Antwort bekommen: kommt per Post - das Angebot. Wer macht denn so was noch ? Da kann man nicht einmal online Vergleichen *grml*


Bitte nur email anstatt PN


 
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RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#6 von Jogi, HB , 04.12.2008 11:32

Ja warum habe ich meinen CRX genommen??
Weil ich dafür die Daten zur Hand hatte.
Und weil der CRX bei den meisten Gesellschaften sehr hoch eingestuft wird.

Bei der OCC gibt es kein SFR-System, dort wird das Fahrzeug aufgrund des Alters berechnet....das heißt, er wird nur dann günstiger wenn er Älter wird......das heißt aber auch, das er nach einem Unfall nicht hochgestuft wird.

Klar, wenn ich irgendwo einen SFR (Schadenfreiheitsrabatt) von 30% erfahren habe und da den Honda unterbringe ist das bestimmt günstiger als ein spezieller Oldtimertarif

Gebt mir bitte Technische Daten für ein Angebot und ich lasse das dann mal berechnen.
Fahrzeug-Typ
Baujahr
Leistung

ACHTUNG!!
Mir geht das nicht darum, hier die Masse KFZ-Versicherungen abzugreifen (das hätte ich dann kleverer und vor dem 30.11. gemacht), ich möchte Euch meine Erfahrung..........und ich Denke dafür sind solche Foren da....... mitteilen

Natürlich gibt es auch Versicherungsmöglichkeiten auf "ROTE"-Kennzeichen, hier wird aber noch mehr auf Originalität geachtet (die Erfahrung zeigt, dass TÜV-unfähige Umbauten gerne mit diesen Kennzeichen geführt werden)!


Jogi, HB
zuletzt bearbeitet 04.12.2008 11:42 | Top

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#7 von el_espiritu , 04.12.2008 12:26

Also ich fahre momentan mit 70%, habe eine Alltagsfahrzeug. CRX läuft auf Saison (04-10). Daten CRX: Typ "AS", Leistung 92KW, EZ 06/1987.
Kurzbewertung liegt vor, Garage nicht.


 
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RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#8 von KA_Sammler , 04.12.2008 12:58

Honda Legend Typ HS, 110KW/150PS, EZ 31.05.1988, 199.499 Kilometer. Abstellort ist eine abschliesbare Halle. Noch keine Bewertung.


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zuletzt bearbeitet 04.12.2008 | Top

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#9 von kaefergarage.de , 04.12.2008 22:02

... und mein Angebot kommt dann doch nicht per Post sondern habe ich diese mail bekommen:

In Antwort auf:
Sehr geehter Herr (ich eben),

um endgültig über die Versicherbarkeit entscheiden zu können, benötigen wir vorab aktuelle Fotos und eine Fahrzueugbriefkopie.

Mit freundlichen Grüßen

Super. Komplizierter und schneller geht es kaum (die Schreibfehler mal nicht berücksichtigt). Alle Daten habe ich übermittelt und es wird nicht geschafft, mir da ein Angebot zu unterbreiten ? Wenn der Käfer dann genommen werden würde, müsste ich doch eh diesen ganzen Müll zuschicken. Wieso brauchen die das schon im Voraus ?? Unbegreiflich - nur um ein Vergleichsangebot zu bekommen. So pfeif ich auf ein Angebot und lass ED dort versichert, wo er schon immer war - auch bei einer Oldtimerversicherung und das seit ich ihn habe.
Zitat von Jogi, HB
...Bei der OCC gibt es kein SFR-System, dort wird das Fahrzeug aufgrund des Alters berechnet....das heißt, er wird nur dann günstiger wenn er Älter wird......das heißt aber auch, das er nach einem Unfall nicht hochgestuft wird....
...Natürlich gibt es auch Versicherungsmöglichkeiten auf "ROTE"-Kennzeichen, hier wird aber noch mehr auf Originalität geachtet (die Erfahrung zeigt, dass TÜV-unfähige Umbauten gerne mit diesen Kennzeichen geführt werden)!

Mein Käfer altert auch so und bei meinem derzeitigen Versicherer läuft das auch so wie Du geschrieben hast. SFR habe ich nur mal dargelegt, um einen Anhalt zu haben - wegen nichts anderem.
Die Originalität zur Erlangung des H-Kennzeichen sind nicht minder Umfangreich. Das ist nicht der Punkt. Dass mit der 07er Missbrauch getrieben wurde, brauchen wir in diesen Kreisen nicht zu diskutieren - das war letztendlich der Grund, dass man das Alter zur Erlangung der 07er ebenfalls hoch gesetzt hat sowie die Bedingungen verschärft wurden - zu Recht.


Bitte nur email anstatt PN


 
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zuletzt bearbeitet 04.12.2008 | Top

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#10 von Jogi, HB , 09.12.2008 17:28

Moin,
ich habe für "KA_Sammler" ein Angebot für seinen Legend eingeholt.
Mit seiner Erlaubniß hier das Angebot der Oldie Car Cover:


- 1 -
Herrn
Joachim Schulze
.
Ihr Ansprechpartner:
Tim Nagel
05.12.2008
0451/871840

Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Spezialversicherung.
Gern unterbreiten wir Ihnen unser Angebot für das Fahrzeug (Honda Legend).
Unter Berücksichtigung eines voraussichtlichen Marktwertes von 2.000,00 EUR
ergeben sich folgende Jahresbeiträge inkl. 19 % Versicherungssteuer.



Haftpflichtversicherung, 100 Mio. EUR pauschal,
maximal 8.0 Mio. EUR je geschädigte Person
Jahresbeitrag: 178,50 EUR
Kaskoversicherung
1.) Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung 76,16 EUR Jahresbeitrag
oder
2.) Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung 223,48 EUR Jahresbeitrag
inkl. Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Die Haftpflicht- kann nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung
abgeschlossen werden.

Ergänzende Hinweise
Eine vorübergehende Stilllegung, eine Saisonzulassung sowie
Schadenfreiheitsrabatte haben keinen Einfluss auf die genannten Beiträge. Im
ersten Versicherungsjahr erfolgt eine unterjährige Berechnung.
Grundlagen unseres Angebotes sind, dass
>Ihr Liebhaberfahrzeug überdurchschnittlich gut erhalten und weitestgehend original ist
>Ihr Liebhaberfahrzeug nach endgültigem Gebrauch überdacht untergestellt wird
>alle Nutzer mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens vier Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
>für den täglichen Gebrauch nachweislich ein Alltags-Pkw uneingeschränkt zur Verfügung steht
>die jährliche Fahrleistung deutlich geringer ist als bei einem Alltags-Pkw

Damit ein realistischer Fahrzeugwert festgelegt werden kann, benötigen wir aktuelle Fotos, eine Kopie der Fahrzeugpapiere und der letzten TÜV / DEKRA-Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO sowie unseren Bewertungsbogen.
Für Ihr Liebhaberfahrzeug empfehlen wir, in Ihrem eigenen Interesse ein Wertgutachten eines kompetenten Sachverständigen erstellen zu lassen.
Gern nennen wir Ihnen einen geeigneten Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
In vielen Fällen reicht bei überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw. restaurierten Fahrzeugen der übliche Marktwert als Entschädigungsgrenze
nicht aus, um die erforderlichen Instandsetzungskosten nach einem großen Schaden auszugleichen. Deshalb bietet OCC für diese Fahrzeuge einen darüber hinausgehenden Schutz bis zu einem zu vereinbarenden Wiederherstellungswert. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine größere Unfallreparatur, die meistens den Umfang des üblichen Marktwertes sprengt, auch tatsächlich entschädigt wird. Voraussetzung für die Versicherung des Wiederherstellungswertes ist die Vorlage eines entsprechenden Wertgutachtens, das sowohl den Markt- als auch den Wiederherstellungswert ausweist.
- 3 -
Ergänzende Hinweise II
Die Unterschiede der Kaskoversicherungen
In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz gemäß AKB A.2.2 bei
Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Ereignisse
wie beispielsweise


-Brand und Explosion
-Diebstahl und Raub
-Sturm und Hagel
-Zusammenstoß mit Wirbeltieren
-Glasbruch
-Marderbiss

Zudem sind gemäß Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von
Liebhaberfahrzeugen (A.2.2) Schäden mitversichert durch

-Vandalismus
-Transportmittelunfall
-Benutzung von Fähren

Die Vollkasko bietet z.B. über die Teilkasko hinaus Versicherungsschutz bei

-Schäden durch selbstverschuldete Unfälle (außer Vorsatz und Schäden infolge des Genusses alkoholischerGetränke oder anderer berauschender Mittel);
-Schäden mit anschließender Fahrerflucht des Unfallgegners;
-Schäden mit unklarer Rechtslage, insbesondere bei Feststellung einer Mithaftung.

Die VollkaskoPlus (Allgefahrendeckung) bietet Versicherungsschutz
unabhängig von den in den Abschnitten A.2.2 und A.2.3 der AKB
beschriebenen Ereignissen der Vollkasko. Ausgeschlossen bleiben aber
beispielsweise

-Mängel, Abnutzung, Verschleiss;
-Fehlbedienung, Betriebsmittelverlust;
-Rost, Oxidation, Fäulnis, Frost;
-Technischer Defekt, mechanische Störung
-Reparatur, Restaurierung, fehler- oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten
-Allgemeine Ausschlüsse gemäß A.2.16 der AKB

Versichert sind u.a.

-reine Betriebsschäden (z.B. durch das Aufschlagen der Motorhaube)
-Schäden durch chemische Reaktionen (saurer Regen)
-Folgeschäden von Marderbiss, Kurzschluss, Glasbruch

Voraussetzungen für die Versicherung der OCC-VollkaskoPlus sind:

-Fahrzeugwert mindestens 40.000 EUR ;
-Fahrzeug befindet sich in Zustand 2 oder besser;
-aktuelles, detailliertes Wertgutachten liegt OCC vor (nicht älter als 2 Jahre).

Bitte beachten Sie die Besondere Bedingung zu den Sonderbedingungen von
Liebhaberfahrzeugen (A.2 VollkaskoPlus).
Den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.


Wir über uns -
Informationspflichten nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung
Unsere Philosophie bestimmt den Marktauftritt

Wir, die Fa. Oldie Car Cover als Versicherungsmakler, haben 1985 angefangen Versicherungskonzepte
für Liebhaberfahrzeuge mit herausragenden Produktleistungen und wettbewerbsfähigen Prämien in
diesem fragmentierten Markt zu entwickeln. Wir werden insoweit als Konzeptmakler tätig, d.h. wir
vergleichen nicht Standardangebote der einzelnen Versicherer sondern entwickeln eigene umfassende
Deckungskonzepte, die selbstverständlich permanent mit den anderen Marktangeboten verglichen
werden. Dabei wird den Erfordernissen des § 42 c Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Rechnung
getragen. Aufgrund der herausgehobenen Stellung unserer Produkte und um die Nachfrage zum Zwecke
der Vereinbarung besserer Konditionen zu bündeln, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir in erster
Linie unsere Konzeptangebote vermitteln und betreuen. Selbstverständlich sind wir gern bereit, im
Rahmen einer persönlichen Beratung in unseren Geschäftsräumen mit Ihnen gänzlich individuelle
Lösungen zu erarbeiten.
Informationspflichten nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung
Der Gesetzgeber schreibt uns vor, den Kunden am Anfang der geschäftlichen Beziehung gewisse
Informationen zu geben. Gern kommen wir dieser Verpflichtung hiermit nach:
OCC - Oldie Car Cover Assekuranzkontor GmbH
Geschäftsführer: Christian Bartelt, Thomas Sühr
Anschrift: Wielandstraße 14 b, 23558 Lübeck
Amtsgericht Lübeck, HRB 2510
Telefon: 0451-871 84-0 - Telefax: 0451- 813 20 38
E-Mail: occ@occ.eu
Die Eintragung im Register besteht als:
zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung
mit der Registernummer D-B1GG-QSCS9-00
Zuständige Erlaubnisbehörde ist:
IHK Lübeck
Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck - Telefon 0451-6006-0
http://www.ihk-luebeck.de
überprüfbar unter:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin - Telefon 0180-500-585-0 *
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen
http://www.vermittlerregister.info
Die Fa. Oldie Car Cover hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am
Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen hält
keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der Fa. Oldie Car Cover.
Risikoträger ist eine Mitversicherergemeinschaft namhafter deutscher Versicherungsgesellschaften unter
der Führung der Provinzial Nord Brandkasse AG.
Schlichtungsstelle - außergerichtliche Streitbeilegung - gemäß § 42 k des Gesetzes über den
Versicherungsvertrag bei: Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Dr. Walter Römer,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, (http://www.versicherungsombudsmann.de)


Grüße
aus Bremen
Jogi


Jogi, HB

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#11 von Jogi, HB , 10.12.2008 18:44

Auch mit Erlaubniß von "el_espiritu" hier das Angebot der OCC:

Herrn
Joachim Schulze


.

Ihr Ansprechpartner:

Tim Nagel
05.12.2008
0451/871840

#43191

OCC-Versicherung: Saison-Zulassung 4/10

Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Spezialversicherung. Gern
unterbreiten wir Ihnen unser Angebot für Ihr Fahrzeug (Honda CRX). Unter
Berücksichtigung eines voraussichtlichen Marktwertes von 3.000,00 EUR
ergeben sich folgende Saisonbeiträge inkl. 19 % Versicherungssteuer.

1.)
Haftpflichtversicherung, 100 Mio. EUR pauschal,
maximal 8.0 Mio. EUR je geschädigte Person

Saisonbeitrag:

142,80 EUR

Die Haftpflicht-kann nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung
abgeschlossen werden.

2.) Kaskoversicherung

Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Saisonbeitrag
68,54 EUR

oder

Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung
inkl. Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung


Saisonbeitrag
191,35 EUR


Mit freundlichen Grüßen

OCC -Oldie Car Cover
Assekuranzkontor GmbH

-1



Ergänzende Hinweise

Die genannten Haftpflicht-und Kaskobeiträge sind nicht rabattberechtigt. Sie
gelten für den von Ihnen vorgegebenen Zeitraum. Während der Ruhezeit jedoch
längstens ein Jahr -besteht kostenloser Versicherungsschutz am
Heimateinstellort.

Grundlagen unseres Angebotes sind, dass

-Ihr Liebhaberfahrzeug überdurchschnittlich gut erhalten und
weitestgehend original ist
-Ihr Liebhaberfahrzeug nach endgültigem Gebrauch überdacht
untergestellt wird
-alle Nutzer mindestens 23 Jahre alt und seit mindestens vier Jahren im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
-für den täglichen Gebrauch nachweislich ein Alltags-Pkw
uneingeschränkt zur Verfügung steht
-die jährliche Fahrleistung deutlich geringer ist als bei einem Alltags-
Pkw

-innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsbeginn die Kopie eines
aktuellen Gutachtens über Wert und Zustand eingereicht wird. Bis
dahin besteht Kaskodeckung bis zur Höhe des voraussichtlichen
Marktwertes

Für Ihr höherwertiges Liebhaberfahrzeug empfehlen wir, im eigenen Interesse
ein detailliertes Wertgutachten eines kompetenten Sachverständigen erstellen
zu lassen. Gern nennen wir Ihnen einen geeigneten Ansprechpartner in Ihrer
Nähe.

In vielen Fällen reicht bei überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw.
restaurierten Fahrzeugen der übliche Marktwert als Entschädigungsgrenze
nicht aus, um die erforderlichen Instandsetzungskosten nach einem großen
Schaden auszugleichen. Deshalb bietet OCC für diese Fahrzeuge einen
darüber hinausgehenden Schutz bis zu einem zu vereinbarenden
Wiederherstellungswert. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine größere
Unfallreparatur, die meistens den Umfang des üblichen Marktwertes sprengt,
auch tatsächlich entschädigt wird. Voraussetzung für die Versicherung des
Wiederherstellungswertes ist die Vorlage eines entsprechenden
Wertgutachtens, das sowohl den Markt-als auch den Wiederherstellungswert
ausweist.


-2




Ergänzende Hinweise II


Die Unterschiede der Kaskoversicherungen


In der Teilkasko besteht Versicherungsschutz gemäß AKB A.2.2 bei
Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch Ereignisse
wie beispielsweise

-Brand und Explosion
-Diebstahl und Raub
-Sturm und Hagel
-Zusammenstoß mit Wirbeltieren
-Glasbruch
-Marderbiss

Zudem sind gemäß Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von

Liebhaberfahrzeugen (A.2.2) Schäden mitversichert durch
-Vandalismus
-Transportmittelunfall
-Benutzung von Fähren

Die Vollkasko bietet z.B. über die Teilkasko hinaus Versicherungsschutz bei

-Schäden durch selbstverschuldete Unfälle
(außer Vorsatz und Schäden infolge des Genusses alkoholischer
Getränke oder anderer berauschender Mittel);
Schäden mit anschließender Fahrerflucht des Unfallgegners;

-
Schäden mit unklarer Rechtslage, insbesondere bei Feststellung einer

-
Mithaftung.

Die VollkaskoPlus (Allgefahrendeckung) bietet Versicherungsschutz
unabhängig von den in den Abschnitten A.2.2 und A.2.3 der AKB
beschriebenen Ereignissen der Vollkasko. Ausgeschlossen bleiben aber
beispielsweise

-Mängel, Abnutzung, Verschleiss;
-Fehlbedienung, Betriebsmittelverlust;
-Rost, Oxidation, Fäulnis, Frost;
-Technischer Defekt, mechanische Störung
-Reparatur, Restaurierung, fehler-oder mangelhafte Ausführung von


Arbeiten
-Allgemeine Ausschlüsse gemäß A.2.16 der AKB

Versichert sind u.a.
-reine Betriebsschäden (z.B. durch das Aufschlagen der Motorhaube)
-Schäden durch chemische Reaktionen (saurer Regen)
-Folgeschäden von Marderbiss, Kurzschluss, Glasbruch.

Voraussetzungen für die Versicherung der OCC-VollkaskoPlus sind:
-Fahrzeugwert mindestens 40.000 EUR ;
-Fahrzeug befindet sich in Zustand 2 oder besser;
-aktuelles, detailliertes Wertgutachten liegt OCC vor

(nicht älter als 2 Jahre).

Bitte beachten Sie die Besondere Bedingung zu den Sonderbedingungen von
Liebhaberfahrzeugen (A.2 VollkaskoPlus).
Den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.



-3



OCC -Oldie Car Cover Assekuranzkontor GmbH
Versicherungsmakler


Wir über uns -
Informationspflichten nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung


Unsere Philosophie bestimmt den Marktauftritt

Wir, die Fa. Oldie Car Cover als Versicherungsmakler, haben 1985 angefangen Versicherungskonzepte
für Liebhaberfahrzeuge mit herausragenden Produktleistungen und wettbewerbsfähigen Prämien in
diesem fragmentierten Markt zu entwickeln. Wir werden insoweit als Konzeptmakler tätig, d.h. wir
vergleichen nicht Standardangebote der einzelnen Versicherer sondern entwickeln eigene umfassende
Deckungskonzepte, die selbstverständlich permanent mit den anderen Marktangeboten verglichen
werden. Dabei wird den Erfordernissen des § 42 c Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Rechnung
getragen. Aufgrund der herausgehobenen Stellung unserer Produkte und um die Nachfrage zum Zwecke
der Vereinbarung besserer Konditionen zu bündeln, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir in erster
Linie unsere Konzeptangebote vermitteln und betreuen. Selbstverständlich sind wir gern bereit, im
Rahmen einer persönlichen Beratung in unseren Geschäftsräumen mit Ihnen gänzlich individuelle
Lösungen zu erarbeiten.

Informationspflichten nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung

Der Gesetzgeber schreibt uns vor, den Kunden am Anfang der geschäftlichen Beziehung gewisse
Informationen zu geben. Gern kommen wir dieser Verpflichtung hiermit nach:

OCC -Oldie Car Cover Assekuranzkontor GmbH

Geschäftsführer: Christian Bartelt, Thomas Sühr
Anschrift: Wielandstraße 14 b, 23558 Lübeck
Amtsgericht Lübeck, HRB 2510
Telefon: 0451-871 84-0 -Telefax: 0451-813 20 38
E-Mail: occ@occ.eu


Die Eintragung im Register besteht als:

zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung
mit der Registernummer D-B1GG-QSCS9-00

Zuständige Erlaubnisbehörde ist:

IHK Lübeck
Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck -Telefon 0451-6006-0
http://www.ihk-luebeck.de


überprüfbar unter:

Deutscher Industrie-und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin -Telefon 0180-500-585-0 *

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen

http://www.vermittlerregister.info

Die Fa. Oldie Car Cover hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am
Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen hält
keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der Fa. Oldie Car Cover.
Risikoträger ist eine Mitversicherergemeinschaft namhafter deutscher Versicherungsgesellschaften unter
der Führung der Provinzial Nord Brandkasse AG.

Schlichtungsstelle -außergerichtliche Streitbeilegung -gemäß § 42 k des Gesetzes über den
Versicherungsvertrag bei: Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Dr. Walter Römer,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, (http://www.versicherungsombudsmann.de)

-4

Ob dieses Angebot günstig ist?
Da habe ich bisher keine Vergleichsmöglichkeiten, das könnt Ihr anhand Eurer Versicherung bestimmt besser vergleichen.

Grüße aus Bremen,
Jogi





Jogi, HB

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#12 von mamadiwa , 10.12.2008 21:04


Also ich habe für meinen AS nur 10€ mehr bezahlt und mein 2. Fahrzeug lief nebenbei auf 50%.


"Für alles über 8 Minuten zieh ich mir keinen Helm auf" W. Röhrl


 
mamadiwa
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RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#13 von kaefergarage.de , 11.12.2008 13:34

Zitat von Jogi, HB
...
unterbreiten wir Ihnen unser Angebot für Ihr Fahrzeug (Honda CRX). Unter
Berücksichtigung eines voraussichtlichen Marktwertes von 3.000,00 EUR
ergeben sich folgende Saisonbeiträge inkl. 19 % Versicherungssteuer.

1.)
Haftpflichtversicherung, 100 Mio. EUR pauschal,
maximal 8.0 Mio. EUR je geschädigte Person

Saisonbeitrag:

142,80 EUR

Die Haftpflicht-kann nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung
abgeschlossen werden.

2.) Kaskoversicherung

Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Saisonbeitrag
68,54 EUR ...

Macht ~200 für 7 Monate. Da finde ich die von mir berechneten 310 fürs Jahr günstiger und ohne das ich mich an die ganzen Regeln halten muss.
Naja. Ich habe auf meine Auskunft keine Antwort mehr bekommen. Sagt mir, was ich von OCC halten soll. Mich gewinnen die nicht als Kunde. Niemals. Da bin ich momentan viel besser aufgehoben.

Der Legend dagegen ist sehr günstig (bei meiner regulären Versicherung grob 100 Euro teurer) Das ist gut.


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zuletzt bearbeitet 11.12.2008 | Top

RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#14 von KA_Sammler , 11.12.2008 13:49

Ich finde das Angebot für den Leggi auch gut.


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RE: Versicherungen für Oldtimer / Newcomer

#15 von Jogi, HB , 11.12.2008 16:41

Zitat von kaefergarage.de
Zitat von Jogi, HB
...
unterbreiten wir Ihnen unser Angebot für Ihr Fahrzeug (Honda CRX). Unter
Berücksichtigung eines voraussichtlichen Marktwertes von 3.000,00 EUR
ergeben sich folgende Saisonbeiträge inkl. 19 % Versicherungssteuer.

1.)
Haftpflichtversicherung, 100 Mio. EUR pauschal,
maximal 8.0 Mio. EUR je geschädigte Person

Saisonbeitrag:

142,80 EUR

Die Haftpflicht-kann nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung
abgeschlossen werden.

2.) Kaskoversicherung

Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Saisonbeitrag
68,54 EUR ...

Macht ~200 für 7 Monate. Da finde ich die von mir berechneten 310 fürs Jahr günstiger und ohne das ich mich an die ganzen Regeln halten muss.
Naja. Ich habe auf meine Auskunft keine Antwort mehr bekommen. Sagt mir, was ich von OCC halten soll. Mich gewinnen die nicht als Kunde. Niemals. Da bin ich momentan viel besser aufgehoben.

Der Legend dagegen ist sehr günstig (bei meiner regulären Versicherung grob 100 Euro teurer) Das ist gut.


Ein CRX ist vielleicht auch ein schlechtes Beispiel um eine günstige Versicherung zu suchen.
Man kann auch keinen CRX mit einem Legend vergleichen. Ich bin froh, dass ich noch einen (bis auf den Heckspoiler) originalen CRX erwerben konnte.......die meisten CRX sind bös Verbastelt, und oftmals extrem niedergeritten.......es hat ja auch einen Grund warum diese Teile bei ALLEN Versicherungsgesellschaften sehr hoch eingestuft werden.

Mir geht es auch nicht darum, jeden als Kunden zu gewinnen.

Uuuund:
Ergänzende Hinweise

Die genannten Haftpflicht-und Kaskobeiträge sind nicht rabattberechtigt. Sie
gelten für den von Ihnen vorgegebenen Zeitraum. Während der Ruhezeit jedoch
längstens ein Jahr -besteht kostenloser Versicherungsschutz am
Heimateinstellort.


Soll heißen, der angegebene Beitrag ist der Jahresbeitrag, ob er nun 3, 5, 7 oder 12 Monate die Straßen unsicher macht, die Versicherungsprämie von 211,34 €uronen gilt als Jahresbeitrag (kommt im Angebot leider nicht richtig rüber).

Sportliche Grüße
Jogi


Jogi, HB


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