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RE: Wertgutachten - Kurzbewertung

#16 von el_espiritu , 10.10.2010 17:40

*rauskram*
Habe vorhin die Wertentwicklung von 2009 in der Oldtimer Zeitschrift gesehen, habe es auf meiner Seite ge-updated:

http://www.civic-crx.de/civic-crx_wert.html

Der AF hat lt. denen an Wert zugelegt, er ist nun "teurer" als der AS.


 
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RE: Wertgutachten - Kurzbewertung

#17 von HoWoPa , 11.10.2010 11:21

Der AF ist auch viel seltener, von daher wertvoller.
So würde ich es mir erklären.


* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


 
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RE: Wertgutachten - Kurzbewertung

#18 von Jogi, HB , 11.10.2010 15:17

Moin,
so ein Gutachten ist sein Geld Wert!

Und bevor ich, als Versicherungsmakler, hier weit aushole und vielleicht nicht die richtige Formulierung finde, habe diesbezüglich eine Anfrage an die OCC (Oldie-Car-Cover) gestellt, hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Schulze,

aus den u.g. Gründen ist es so wichtig, dass es Spezialisten für die Versicherung von Liebhaberfahrzeugen gibt. In der konventionellen Kraftfahrtversicherunge werden i.d.R. Schwacke-Listen zu Rate gezogen, die bei zunehmenden Fahrzeugalter nur geringe Werte beinhalten.
Daher ist es in solchen Fällen unabdingbar, über den Zustand des Fahrzeugs sowie die vorgenommenen Restaurierungsarbeiten ein aktuelles Wertgutachten erstellen zu lassen. Den Eingang dieser Unterlagen sollte man sich bestätigen lassen. Zudem ist wichtig, dass der Wert als Bestandteil des Vertrages in den Versicherungsschein aufgenommen wird.
Neben dem Marktwert versichert OCC für aufwendig restaurierte Fahrzeuge auch den sog. Wiederherstellungswert. Der Kunde kann mit Hilfe des Wiederherstellungswertes das Fahrzeug bei einem kapitalen Schaden in den vorherigen Zustand zurück versetzen.

Somit vermeidet man das Risiko einer unzureichenden, viel zu geringen Entschädigung seitens des Versicherers. Beachten Sie auch die beigefügte Information.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Jörg Ruge

OCC - Oldie Car Cover
Assekuranzkontor GmbH
Wielandstr. 14 b
D - 23558 Lübeck
Telefon: + 49 451-871840
Telefax: + 49 451-8132038


EMail: ruge@occ.eu
Internet: www.occ.eu
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GWO
Registrierungsnummer: D-B1GG-QSCS9-00 bei der IHK Lübeck
Amtsgericht Lübeck HRB 2510
Geschäftsführer: Christian Bartelt, Thomas Sühr

Das OCC Gutachten

Um Ihr Liebhaberfahrzeug dem tatsächlichen Wert entsprechend versichern zu können, benötigt OCC eine aktuelle, objektive und unparteiische Aussage über den Zustand und Wert dieses Fahrzeuges. Ein solches Dokument dient Ihren eigenen Interessen, denn es belegt den Wert Ihres besonderen Fahrzeuges und bietet damit die Grundlage für eine reibungslose und prompte Schadenregulierung.

Die Vorteile eines aktuellen, objektiven Gutachtens sind im Einzelnen:

• Im Schadenfall wissen Sie und wir, was maximal ersetzt wird.
• Solange das Gutachten jünger als zwei Jahre ist, ist das darin beschriebene Fahrzeug bei einer nachweisbaren Marktwertsteigerung mit 20 % über den festgesetzten Marktwert hinaus kostenlos versichert.
• Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer an Ihrem Fahrzeug einen Schaden, kommen Sie ohne Gutachten in Beweisnot. Wenn Sie von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft einen gerechten Schadenausgleich erwarten, sollten Sie den Zustand und den Wert Ihres Fahrzeuges vor Schadeneintritt durch ein Gutachten belegen können.
• Ein Gutachten kann ein entscheidendes Preisargument sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen.
Für Liebhaberfahrzeuge mit einem Wert bis zu EUR 40.000,- wird der günstige „Kurzcheck“
akzeptiert. Bei geringerwertigen Fahrzeugen ist es im Einzelfall möglich, ersatzweise auch unseren hauseigenen Bewertungsbogen nebst aussagefähiger Fotos einzureichen.
OCC empfiehlt bei höherwertigen Fahrzeugen, ein Gutachten als so genannte „Standardbewertung” erstellen zu lassen. Diese Standardbewertung beschreibt Ihr Fahrzeug präzise und umfassend. Es qualifiziert Ihr Liebhaberfahrzeug und gibt eine realistische Wertangabe. Beim Kurzcheck hingegen handelt es sich lediglich um eine oberflächliche, äußerliche Begutachtung per Augenschein.

Aus folgenden Bestandteilen und Untersuchungsergebnissen setzt sich die Standardbewertung
zusammen:

• Auflistung der technischen Daten, des Zubehörs und der Sonderausstattung;
• Originalitätsprüfung und Registrierung von fehlenden oder beschädigten Teilen;
• Gründliche Untersuchung folgender Baugruppen und Zusammenfassung der
Ergebnisse:
• Karosserie und Anbauteile;
• Rahmen/Bodenanlage;
• Innenausstattung;
• Motor, Antriebselemente, Nebenaggregate;
• Kraftübertragung;
• Fahrwerk;
• Technische Funktionsprüfung;
• Zusammenfassung der Ergebnisse mit Zustands-Klassifizierung und
Angabe des vom Gutachter ermittelten Marktwertes.
Für die Erstellung des Gutachtens empfehlen wir Ihnen gern einen geeigneten Sachverständigen
in Ihrer Nähe. Im Schadenfall wird entweder dieser Gutachter beauftragt
oder ein kompetenter Korrespondenzgutachter.

Versicherung des Wiederherstellungswertes

Der Wiederherstellungswert vieler restaurierter sowie überdurchschnittlich gut erhaltener, unrestaurierter, klassischer Fahrzeuge liegt deutlich über dem üblichen Marktwert.
Normalerweise ist aber nur der Marktwert versichert.

Damit der OCC Kunde sein Liebhaberfahrzeug nach einem Schadenfall dennoch in den vorherigen Zustand zurückversetzen kann, bietet OCC Versicherungsschutz für die aufgewendeten und erforderlichen Instandsetzungskosten bis zum vereinbarten Wiederherstellungswert.

Der Wiederherstellungswert beziffert die Kosten, die anfallen, um das Fahrzeug wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Im Falle eines Totalschadens werden die Kosten für die Beschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs und der notwendigen Arbeiten für die Herstellung des entsprechenden Zustands ersetzt.

Voraussetzungen für die Versicherung des Wiederherstellungswertes

• Das Fahrzeug befindet sich in einem überdurchschnittlich gut erhaltenen, unrestaurierten Original-Zustand oder das Fahrzeug wurde umfassend restauriert und befindet sich in überdurchschnittlich gut erhaltenem Zustand.

• Ein aktuelles Gutachten eines kompetenten Sachverständigen mit einer detaillierten Zustandsbeschreibung der einzelnen Bereiche
• Karosserie;
• Technik;
• Innenausstattung;
• Lack
• Im Gutachten sind Wiederherstellungs- und Marktwert separat ausgewiesen.
Die Schadenregulierung

Wenn der OCC Kunde den Zustand vor Schadeneintritt wieder herstellen läßt, werden die anfallenden und erforderlichen Instandsetzungskosten bezahlt. Ansonsten wird maximal der vereinbarte Marktwert ersetzt.

Im Falle eines Totalschadens wird zunächst der Marktwert entschädigt. Beim Erwerb eines Ersatzfahrzeugs des gleichen Typs wird der Kaufpreis zuzüglich nachweislich aufgewendeter und erforderlicher Wiederherstellungskosten erstattet.

Die Wiederherstellungsarbeiten und deren Umfang müssen in beiden Fällen von einem Gutachter des OCC Gutachternetzwerkes begleitet werden. Obergrenze der Entschädigungssumme ist immer der vereinbarte Wiederherstellungswert.

Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter:

OCC
Wielandstraße 14 b · D-23558 Lübeck · Tel. +49 - 451 - 8 71 84-0
Fax +49 - 451 - 8 13 20 38 · occ@occ.eu · www.occ.eu


Oder per PN über mich

Grüße
Jogi


Jogi, HB
zuletzt bearbeitet 11.10.2010 16:18 | Top

RE: Wertgutachten - Kurzbewertung

#19 von Ubbedissen , 11.10.2010 16:43

Volle Punktzahl für Jogi`s Posting


Triple A+

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RE: Wertgutachten - Kurzbewertung

#20 von Jogi, HB , 11.10.2010 17:12

jepp, und gerade festgestellt, dass ich das falsch gepostet habe, sollte bei Dir stehen.

Ich kann bei der OCC auch für das Board einen Sammelnachlass (Clubrabatt) herausarbeiten, das funzt aber nur wenn mindestens 20 Fahrzeuge versichert werden.

Jogi


Jogi, HB

RE: Wertgutachten - Kurzbewertung

#21 von pocketracer , 19.10.2010 15:56

hallo jogi,
meiner ist schon bei occ


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RE: Wertgutachten - Kurzbewertung

#22 von Jogi, HB , 19.10.2010 16:04

diesen Nachlass würden dann natürlich auch diejenigen bekommen, die bereits Kunde bei OCC sind

Jogi


Jogi, HB


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