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neue Rote Kennzeichen Regelung

#1 von Vir_Koto , 07.05.2015 20:56

Hallo zusammen,

sorry, wenn ich das hier ins Boardcafe schreibe, aber ich finden keinen anderen passenden Bereich.

Ich wollte mich nur mal auskotzen über die neue Reglung mit den Roten Nummern.

Das ist ja wohl echt das letzte. Die habe die Rote Nummer komplett unbrauchbar gemacht. Ab jetzt brauch man immer eine gültige HU um eine Rote Nummer zu bekommen. Fahrten ZUM TÜV sind erlaubt. Wenn du den TÜV nicht bestehst, darfst du das Fahrzeug mit dem Hänger abholen.

Eigentlich hatte ich gedacht ich hole mir für das NS400R Treffen Rote Nummern. Einfach und Problemlos. So wie immer.

Kann ich vergessen.

Um hinzufahren muss ich an/ummelden. Dazu muss ich den TÜV haben, und dazu darf ich einmalig hinfahren. Das wird echt teuer und knapp bis nächste Woche.


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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#2 von krb , 07.05.2015 21:06

Ja - jedem Oldi-Fan seinen eigenen Trailer! Das ist die Lösung. Fehlt dann nur noch 'ne Zugmaschine - und eine kleine Halle, um alles diebstahlfest unterzubringen. Wohl dem, der Millionär ist.


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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#3 von Holly , 08.05.2015 03:38

Es geht wohl um die Kurzzeitkennzeichen.
Solangsam werden alle wach.

Zum tüf darf mann auch ohne Zulassung aber nur mit evb Nummer und wen bereits ein Kennzeichen zugeteilt war.
Eigendlich auch nur vor dem Weg zur Zulassung.
An den Rückweg wen man nicht bestanden hat , hat wohl keiner gedacht.

Soll das ein Witz sein das man stehen lassen muss.


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zuletzt bearbeitet 08.05.2015 | Top

RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#4 von barney , 08.05.2015 06:00

Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Ich denke, dass sowohl die Fahrten hin, als auch zurück abgedeckt sind. Mir ists egal, da ich 1. einen Hänger hab und 2. die Werkstatt im Nachbarort nur 1,3 km weg ist, da fährt man auch mal ohne Kennzeichen und Zulassung hin, denn dort kommt der TÜV bzw. Dekra und Küs jeden Dienstag. Wird schon genügend schwarze Schafe gegeben haben, dass die das jetzt so machen. Oder brauchen die technischen Überwachungsvereine Geld?


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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#5 von krb , 08.05.2015 08:27

Wer kann das nicht gebrauchen, das Geld? Die Regierungen der letzten Jahre haben immer durch neue gesetzliche Vorgaben dafür gesorgt, daß irgendwelche Wirtschaftszweige ordentlich profitieren. Mir fallen da so die Energieausweise für Mietwohnungen ein und zahlreiche andere Aktionen. Warum nicht auch mal der TÜV. Die Prüfungen sind doch viel zu billig. Und erst die amtlichen Anmeldungen. Deren Gebühren sind doch auch eine gute Einnahmequelle.


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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#6 von Vir_Koto , 08.05.2015 09:11

Mein Hauptproblem ist ja, das das Fahrzeug noch nie auf mich zugelassen war.
Ohne TÜV bekomme ich aber keine Umschreibung/Anmeldung.
Aber ohne Kennzeichen brauche ich die Roten Nummern um zum TÜV zu fahren.
Aber dafür brauche ich wieder den TÜV vorab. (quasi brauche ich TÜV um zum TÜV zu fahren ... nicht ganz aber fast)

Aus der Schleife kommst du echt nur mit Hänger vernünftig raus.


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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#7 von krb , 08.05.2015 09:32

Hatten wir da nicht den Hauptmann von Köpenick?


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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#8 von Ubbedissen , 09.05.2015 10:14

Ein weiterer Vorstoß um dem Altwagenfahrer den Betrieb madig zu machen!

Was zählt ist Umsatz durch Neukauf, zwingend muss Wachstum her, um jeden Preis. Wo kommen wie denn da hin,
wenn jeder sein Auto so lange erhält wie er will, es gar selbst repariert, wo es doch so schöne
"Rundum-Sorglos-Pakete" gibt. Eine Frechheit, wer sich anmaßt selbst zu denken !!

Aber keine Sorge, der fürsorgliche Hegemon hat bereits für uns vorgedacht und in die Steuergeräte der modernen
Autos elektronische Chips eingebaut, welche erkennen wann es Zeit ist, die Funktion einzustellen.

Dann stellt sich die Frage gar nicht mehr, ob man noch nach Jahren zum TÜV muss oder nicht.


 
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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#9 von autosepp , 10.08.2015 15:51


 
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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#10 von Ubbedissen , 10.08.2015 19:44

Auch mit einer sog. "eVB" (elektronische Versicherungsbestätigung )
benötigt man eine gültige HU Bescheinigung um ein Fzg. anzumelden (Zulassung).



.............den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sowie einen gültigen HU Nachweis.[/i]


#hust#


 
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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#11 von autosepp , 10.08.2015 20:34

Aber hier steht doch ohne TÜV komisch?
Kurzzeitkennzeichen eVB Nummer sofort per Email und SMS

eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen
schnell & einfach online bestellen
Erhalt der eVB per Mail, SMS und an Ihren Browser
für alle Fahrzeugtypen (z.B. PKW, LKW, Anhänger, Motorrad)
Fahrten ins Ausland mit grüner Karte

Mit dieser eVB-Nummer ist eine Anmeldung ohne TÜV weiterhin möglich

!


 
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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#12 von autosepp , 10.08.2015 20:39

Ich werde es die nächsten Tage feststellen ob es funktioniert da ein Bekanter das Problem gerade hat.


 
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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#13 von Ubbedissen , 10.08.2015 21:17

Nemen wir an, die Zulassungsstelle lässt ein Fzg ohne HU Nachweis zu.

Welches Datum zur Wiedervorführung auf der Plakette
soll die Zulassungsstelle denn ausweisen wenn keine gültige HU vorgelegen hat ?


 
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RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#14 von Insightowner , 10.08.2015 23:47

Da lassen die einerseits zig-tausende ohne jeglichen Nachweis ins Land und drangsalieren andererseits den Plebs mit Usselkram.

Bin gespannt wo es endet.


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zuletzt bearbeitet 10.08.2015 23:47 | Top

RE: neue Rote Kennzeichen Regelung

#15 von autosepp , 12.08.2015 18:59

Also wir haben 5-Tageskennzeichen ohne Tüv bekommen.


 
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