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§21 Abnahme über GTÜ/KÜS/Dekra

#1 von Chris32 , 16.02.2019 12:38

Mal ein paar erfreuliche News:
Der Bundesrat hat gestern beschlossen, dass die §21 Abnahmen ab sofort liberalisiert werden, also auch von unabhängigen Prüfinstitutionen (GTÜ, KüS, etc.) durchgeführt werden dürfen.
Dabei handelt es sich bspw. um Vollgutachten von Importfahrzeugen oder das Eintragen von gar nicht oder in Kombination nicht geprüften Anbauteilen.

Jetzt nur noch Warten bis das ganze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist und die Prüfer die entsprechenden Lehrgänge besucht haben.
Dann muss ich in solchen Fällen nicht mehr 20 km zum nächsten TÜV mit steinzeilicher Terminvergabe fahren, sondern kann ganz entspannt zur 5km entfernten & sehr flexiblen GTÜ fahren, super!

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/36262/4194519


 
Chris32
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