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RE: goldener Honda N600G

#31 von ebbw361 , 20.11.2014 21:01

Muß man Sitze jetzt auch eintragen lassen ?


 
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RE: goldener Honda N600G

#32 von HoWoPa , 20.11.2014 21:19

Zitat von ebbw361 im Beitrag #31
Muß man Sitze jetzt auch eintragen lassen ?

Ja, schon immer. Sonst könnte man ja auch auf einer Bierkiste setzen.
Warum baust Du keinen Z Sitzt ein, passt, ist preiswert und Du hast eine Kopfstütze. (pro Sitz)


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RE: goldener Honda N600G

#33 von ebbw361 , 21.11.2014 11:18

Baujahr vor 1996 auch ?
Das ist mir neu .
Ich bin der Meinung bis dahin muss nur der Fahrersitz in der Länge und die Lehne verstellbar sein.
Ich würde gern mal ein Gutachten oder ABE von vor 96 sehen.
§ 35a StVZO


 
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RE: goldener Honda N600G

#34 von Jochen Pokies , 21.11.2014 19:06

Die Sitze müssen dann per Einzelabnahme Paragraf 21 eingetragen werden.
Übrigens: wenn ein Sitz ABE hat muß man trotzdem zum TÜV und den ordnungsgemäßen Einbau attestieren lassen.
Merke einfach: immer TÜV


 
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RE: goldener Honda N600G

#35 von HoWoPa , 21.11.2014 19:38

Zitat von ebbw361 im Beitrag #33

Ich bin der Meinung bis dahin muss nur der Fahrersitz in der Länge und die Lehne verstellbar sein.

Sorry, Unsinn. Ein S800 hat solchen Luxuskram auch nicht, ok, ein paar zusätzliche Löcher im Unterboden, aber die Sitze sind ja alle auf dem letzten Loch montiert.
Ich hatte ja auch mal einen BMW M1 (geputzt, in der Lehre) da war auch gar nichts zu verstellen, trotzdem eine gei** Brüllschüssel.


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RE: goldener Honda N600G

#36 von Jochen Pokies , 21.11.2014 19:47

Mein TÜV Prüfer sagt, wenn der Sitz sich nach hinten und vorne verstellen läßt und man ihn klappen kann, weil man die Rückbank nutzen will, dann trägt er den Sitz ein.
Ich bin schon so gespannt.


 
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RE: goldener Honda N600G

#37 von krb , 21.11.2014 21:21

Ich habe damals meinen Recaro aber weder eintragen lassen noch beim TÜV vorführen müssen. Damals, das war Anfang bis Mitte der 70er des vergangenen Jahrhunderts. Habe ich da beim TÜV nur Glück gehabt?


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RE: goldener Honda N600G

#38 von Jochen Pokies , 21.11.2014 23:41

Wer weiß schon noch genau, was 1970 galt.
Ich versuche mich mit den heutigen Vorschriften zu engagieren.


 
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#39 von ebbw361 , 22.11.2014 16:10

der TÜV Prüfer kann mir viel erzählen. Er will ja auch nur Geld verdienen


 
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#40 von Jochen Pokies , 22.11.2014 17:18

okay alles klar, man muss einen anderen Sitz nicht eintragen lassen, dass habe ich jetzt verstanden.


 
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RE: goldener Honda N600G

#41 von Jochen Pokies , 22.11.2014 17:47

Habe heute 12Zoll Felgen vom Daihatsu mit Winterreifen montiert.
Felge: Lochkreis 4 x 110 mm, Größe 4.00Bx12, Einpresstiefe 50mm, zulässige Radlast 300kg
Reifen Winter Hankook 145/70 R12 Q69
Also ich finde in den Kurven liegt der Honda N600 sehr viel ruhiger, und Schlaglöcher bügelt er komfortabler weg, also insgesamt sehr angenehm.
Ich habe ein Foto von vorne gemacht, steht so wie ich das beurteile steht nichts über.
Die Felgen stammen vom Daihatsu Cuore L501, Baujahr 1995 - 2000.
Welche Fahrzeuge ebenfalls diese Felgengröße montiert hat, weiß ich nicht.

Angefügte Bilder:
IMG_2655 klein.jpg   IMG_2658_klein.jpg   IMG_2659_klein.jpg  

 
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RE: goldener Honda N600G

#42 von bramdax , 22.11.2014 22:20

Des wegen fahr ich schon über 20 jahren mit 13". Daihatsu minibus und pritsche räder passen auch und haben für uns die gute ET.


 
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RE: goldener Honda N600G

#43 von Jochen Pokies , 22.11.2014 22:30

Kannst du die genaue Felgenbezeichnung bitte nennen?

Für welche Fahrzeuge genau? Modelle oder Baujahr?

13Zoll geht noch ohne dass was schleift?


 
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RE: goldener Honda N600G

#44 von Hondaholic2 , 23.11.2014 00:14

Jochen, die Daihatsu-Felgen müssten 12" sein, oder ?

Die bekommst Du doch nicht eingetragen, 13" schon mal gar nicht ...


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RE: goldener Honda N600G

#45 von Jochen Pokies , 23.11.2014 08:02

Joachim, was spricht aus deiner Erfahrung gegen eine Eintragung der 12" Version?


 
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