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Rechtliche Frage

#1 von MGP , 18.10.2011 23:54

Ich hab ja heute meinen Civic verkauft, abgemeldet und er wurde mit roter nummer abgeholt.
Vorweg, hab ihn ohne Vertrag verkauft.

Nun steht er bei Autoscout am gleichen tag *armer civic* wenn nun der Verkäufer den weiter verkauft
und mit dem Wagen passiert was. Kann man mich dann dafür haftbar machen obwohl ich ihn vorher an wen anderes verkauft habe?


 
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RE: Rechtliche Frage

#2 von Hondaholic2 , 19.10.2011 00:06

Bin kein Jurist, aber:

Da du den Wagen sachgemäß abgemeldet hast, bist du "aus dem Schneider".
Sollte jetzt -wem auch immer- etwas mit dem Wagen passieren, solltest du
aber mindestens Namen und Adresse desjenigen angeben können, an den du
den Wagen verkauft hast.


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RE: Rechtliche Frage

#3 von MGP , 19.10.2011 00:07

Falls die Angaben stimmen die der mir gegeben hat, der hat mir ja wohl scheiße erzählt wie ich langsam merk. naja.


 
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RE: Rechtliche Frage

#4 von honda N&Z freund , 19.10.2011 05:46

Wenn dein Käufer oder der Käufer deines Käufers die Kiste halb auschlachten und im Wald entsorgen, vieleicht noch mit Oil rumsauen dann bist DU der absolut DOOFE!
Weil DU der letzte Halter bist und nicht nachweisen kannst wer die Kiste gekauft hat.
Viel Glück
Gut das du so schlau bist!


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RE: Rechtliche Frage

#5 von el_espiritu , 19.10.2011 06:46

Wieso um Himmels Willen machst du keinen Vertrag...????


 
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RE: Rechtliche Frage

#6 von HoWoPa , 19.10.2011 07:26

Oder geht es um Umbauten, die Du gemacht hast, ohne Eintragung?
Dafür haftest nur Du allein. In einem Kaufvertrag hättest Du darauf hinweisen können, wie bei einem Mangel, dann währest Du raus gewesen, so nicht.
Heisses Eisen.


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RE: Rechtliche Frage

#7 von mamadiwa , 19.10.2011 14:29

Zeig mal den Link vom jetzigen Angebot!


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RE: Rechtliche Frage

#8 von MGP , 19.10.2011 18:01

das Angebot ist wieder raus.


 
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RE: Rechtliche Frage

#9 von Black Diamond , 19.10.2011 18:54

Sicher dich lieber ab Pascal (wenn noch möglich?!). Hier ist der mobile.de-Kaufvertrag als Download.

http://cms.mobile.de/opencms/export/site...kaufvertrag.pdf

Da kannst du auch deine Tuning-Teile aufführen und dich absichern. Denke zum Beispiel auch daran, daß jemand in deinen Wagen knallt, ein Anbauteil reißt ab und fliegt in jemanden. Die Chance dafür ist vielleicht sehr klein, aber wenn es passiert, kann es sehr sehr teuer werden.


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RE: Rechtliche Frage

#10 von MGP , 19.10.2011 19:55

wie ist das wenn er den weiter verkauft, dann bin ich ausem schneider oder :)


 
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RE: Rechtliche Frage

#11 von HoWoPa , 19.10.2011 20:01

Nein, ganz im Gegenteil. Passiert mit diesem Auto ein Unfall, egal was für einer, kommt die Staatsanwaltschaft. Die stellen "Unregelmässigkeiten" fest. Das Auto hat also keine ABE. Die werden dann den Verursacher suchen, was nicht schwer sein wird.
Ich, an Deiner Stelle, würde das Auto zurück kaufen.
(Besser als Knast, oder?)


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RE: Rechtliche Frage

#12 von MGP , 19.10.2011 20:20

joar gut das der nur noch handy aus hat.

und was wenn die beiden nen kaufvertrag gemacht haben?


 
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RE: Rechtliche Frage

#13 von HoWoPa , 19.10.2011 20:37

s.post von 20:01, sagt eigentlich alles.


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RE: Rechtliche Frage

#14 von MGP , 19.10.2011 20:43

eingetragen war ja alles das ist net das problem.


 
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RE: Rechtliche Frage

#15 von HoWoPa , 19.10.2011 20:45

Ja, was denn dann, zieh es nicht unnötig in die Länge. So spannend ist es dann auch wieder nicht.


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