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RE: Rechtliche Frage

#16 von MGP , 19.10.2011 20:48

sagen wir zb motorschaden oder sowas passiert. muss ich dafür aufkommen?


 
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RE: Rechtliche Frage

#17 von HoWoPa , 19.10.2011 21:00

Au Mann! Sonnst hast Du keine Sorgen?
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RE: Rechtliche Frage

#18 von honda N&Z freund , 19.10.2011 21:02

Wenn der Motor wegen deiner Bastellei verreckt, bestimmt.
Aber mach dir keine Sorgen der steht sicher schon halb geschlachtet irgendwo zwischen MG und Polen und sifft die Gegend voll.
Weißt du was eine Tonne belasteten Boden entsorgen kostet?


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RE: Rechtliche Frage

#19 von MGP , 19.10.2011 21:12

Hey N&Z hast nie fehler gemacht in deinem leben was?

Ich weiß hab nen fehler gemacht aber sorry das ich nun was muffen sausen hab. @ Howopa


 
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RE: Rechtliche Frage

#20 von honda N&Z freund , 19.10.2011 21:26

Natürlich hab ich auch Fehler gemacht aber im Gegensatz zu dir lern ich was dazu.


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RE: Rechtliche Frage

#21 von MGP , 19.10.2011 21:30

mal dran gedacht das ich den fehler gerade das erste mal gemacht habe? daher lern ich nun daraus. keine sorge.


 
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RE: Rechtliche Frage

#22 von HoWoPa , 19.10.2011 21:30

Zitat von MGP
...gemacht aber sorry das ich nun was muffen sausen hab. @ Howopa


Hätte ich an Deiner Stelle auch!


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RE: Rechtliche Frage

#23 von MGP , 19.10.2011 21:37

ja danke an alle.............tut echt gut das forum hier.........


 
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RE: Rechtliche Frage

#24 von barney , 20.10.2011 06:05

Bei der Vielzahl an Autoschiebereien und -betrügereien die man so im Netz und Zeitung liest, kann man so einen Fehler eigentlich nicht machen. Mir ist sowas zumindest noch nie passiert. Aber wenn es dich beruhigt, es gibt Leute die toppen sowas:

Ganz ganz entfernt Bekannter hat seinen Opel Calibra verkauft: Probefahrt... passt. 1000 EUR Anzahlung, Auto und Brief mitgenommen, kein Vertrag, nie das restliche Geld gesehen. Das ist noch doofer.....

Zum Thema: Hast du das Auto über ebay oder ein Forum verkauft oder privat? Muß der Käufer ja irgendwo her wissen. Da die Announce mal ausdrucken und hoffen dass nichts nachkommt.


Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten! Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her!


 
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RE: Rechtliche Frage

#25 von Red AS Driver , 20.10.2011 07:57

Meines Wissens tritt in diesem Fall das BGB ein, heisst, dass der Verkäufer ohne Vertrag haftet.
Das kann böse ausgehen, weil dann der letzte eingetragene Halter
für alles haftbar gemacht werden kann.
Im schlimmsten Fall kann der Käufer sogar auf eine Garantie bestehen,
die man ja gerade beim Privatverkauf umgehen möchte.
Wenn du Glück hast, hörst du nie wieder was von dem Auto bzw. Käufer.
Hak` es ab und Ruhe ist.
Und in Zukunft immer einen Vertrag mit Vorlage des gültigen Ausweises machen.


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