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mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#1 von acurasports , 05.07.2008 23:46

heute ist der knaller des jahres passiert. als ich aus der tankstelle rauskam standen zwei kleine grüne männchen an meinem auto. denen lief schon der sabber am kinn runter. auf mein nettes " watt gibts zu glotzen" grinsten die beiden und ich durfte mein auto neben einem reisebus mit 100 leuten auf dem parkplatz vorführen. habe sooo viele eintragungen wie sonst keiner hier aber für diese assis wohl nicht genug. hab mich mit händen und füßen gegen deren unwissenheit gewehrt aber nichts zu machen. mein ed ist an der vorderachse sagenhafte 8mm!! zu tief. wer mich kennt weiß, dass ich natürlich patzig geworden bin und der spinner dann erst richtig mit seinem zollstock an meinem auto abging. was der alles gemessen hat... unglaublich! die sind jeden einzelnen punkt in meinem fahrzeugschein durchgegangen. von motorcode über gestanzte nummer am auspuff bis zu dem geschwindigkeitsindex der reifen. zum glück kam meine besser hälfte und hat einen beamtenmord verhindert! tja das ende vom lied ist das die aufgrund meiner getönten scheiben vorne und dem zu tiefen fahrwerk eine vermutung auf straßenuntauglichkeit diagnostiziert haben und ich mit ansehen musste wie mein baby auf nem abschleppwagen zum gutachter gebracht wurde... was das alles wieder kostet... und das 4 wochen vor dem bh-t umbau. zum kotzen unsere domokratie!


 
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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#2 von Black Diamond , 06.07.2008 01:00

Du Armer. Die ham´ doch ein anne Waffel! Da fährt man friedlich Tanken, bezahlt auch ganz brav und dann DAS. Die Sprit-Steuern reichen dem Staat wohl nich. Jetzt muß er auch noch den letzten Rest aus uns treuen Steuerzählern rausquetschen. Das riecht ja verdammt nach Beschäftigungstherapie für unsere Überwachungshüter. Haben die wirklich nichts besseres zu tun...ich könnte . Na hoffentlich wird es nicht zu teuer für Dich und Du kriegst Dein Auto UNVERSEHRT zurück! Ansonsten würd´ ich n´ Faß aufmachen!!! und dann


Black Diamond
zuletzt bearbeitet 06.07.2008 01:01 | Top

RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#3 von Stefan Krüger , 06.07.2008 01:13

Oh Mann , das ist echt übel voll der Absturz.
Die können aber auch echt lästig sein, ich frag´ mich manchmal ob die nichts wichtiges zu tun haben.


Ich hatte früher auch immer grosse Fresse zu denen, aber dann musste ich mal 300€ Strafe wegen Beleidigung bezahlen.
Seitdem bin ich immer total Überfreundlich zu denen, ich hab´ so den Eindruck die ärgern sich da mehr drüber wenn man sich das nicht so anmerken lässt das die einem total nerven.


...mfg...





 
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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#4 von Valken , 06.07.2008 01:21

dazu sage ich nur:

1. scheiße gelaufen
und
2. selber schuld. erst haben sie doof geglotzt, danach du als deiner abgeschleppt wurde


Valken

RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#5 von Gast1 , 06.07.2008 04:21

Auf Tankstellengelände dürfen die nur was machen, wenn sie vom Tankstellenbesitzer gerufen worden wären! Tankstelle ist immernoch privatgrund.

Und "zu tief" gibt es nicht, wenn der TÜV es freigibt! Für Tieferlegungen gibt es in Deutschland bezüglich der Tiefe keine Grenzen.
Das einer wegen getönter Scheiben beschlagnahmt wird, habe ich noc nie gehört. Ich hätte denen den Vorschlag gemacht, daß ihr zum TÜV fahrt und der TÜV das okay gibt. Nicht mehr und nicht weniger.

Und zwar zum NÄCHSTEN TÜV und nicht zu irgend einem...


Gast1

RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#6 von barney , 06.07.2008 06:44

Tja, auch von mir: Beileid und selber schuld!

Kumpels CRX wurde vor Jahren ebenfalls wegen nem halben Zentimeter stillgelegt.

Tieferlegung ist egal, ABER: Wenn die Scheinwerferhöhe zu tief ist, dann ist sie zu tief, da hilft keine Eintragung. Und wenn die Höhe im Fahrzeugschein abgeändert wurde, dann muß die auch stimmen. Ab sich das Fahrwerk setzt im Laufe der Zeit oder nicht, das spielt anscheinend keine Rolle.

Vordere Seitenscheiben getönt, selber schuld. Wenn man sowas macht, dann muß man mit so einer Aktion rechnen.

Lautstärke wurde nicht gemessen? Hast doch irgend nen Muffler drunter, oder irr ich mich???

Wird dich sicherlich ne Stange Geld kosten, wärst freundlich gewesen und nicht so patzig, dann wär evtl. nichts passiert und die hättens bei ner Routinekontrolle gelassen, aber so hast du fast damit rechnen müssen.


Wer Hubraum sät, wird Drehmoment ernten! Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her!


 
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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#7 von Gast1 , 06.07.2008 06:59

Die Scheinwerferhöhe bei den EDs ist bei Serienhöhe schon fast zu tief. Wenn man danach geht, darf es keine Tieferlegung für ED Civics bzw CRX geben!!!
Und da ABEs und Gutachten nachgeworfen werden, ist das ALLES legitim!!!
Geht doch nicht immer nach der Scheinwerferhöhe. Ich bin über jedes Fahrzeug froh, das niedrige Scheinwerfer hat. Da sieht man wenigstens frühzeitig alles am Boden und blendet auch nicht so im Rückspiegel. Ich hasse BMW X3 und X5, weil die mit ihren Scheinwerfern genau im Rückspiegel stehen *grr*


Gast1

RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#8 von Ronny , 06.07.2008 07:35

Tja der Ton macht die Musik.Wenn die Möchtegernautokenner in grün was finden wollen dann finden die auch was.
Kommt man denen blöd sitzen die nun mal am längeren Hebel.Wenn man die reitzt kommen die so richtig in Fahrt und
glaube mir wo der Schlepper kam ging denen voll einer ab.Wenn man weiß das sein Auto nicht astrein ist, besser nicht auf den Putz hauen.
Endergebnis: 1:O für unsere freundliche Polizei die wir doch alle so sehr schätzen.


____________________________________________________
Wer die Zukunft ändern will muss seine Vergangenheit kennen.


 
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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#9 von buggs , 06.07.2008 11:12

Ich war in selbiger Situation freundlich und es hat nicht gereicht. Bei mir waren es auch nur Kleinigkeiten (ist 5 Jahre her)... Seither hab ich n psychischen knacks wenn ich ein Rennleitungsauto sehe - denke immer gleich die wollen an mein Auto

Aber bei mir war es auch so - du wurdest regelrecht vorgeführt. Mich hat er von der Straße auf ne Tanke gelotst und alle haben gegafft und gesabbert... Zum kotzen. Aber muss man halt durch. Kam Alles in Allem mit Rückbau, Reparatur und Strafen 1,5k Euro...

Das Schärfste waren dann Kommentare wie:"Jetzt nehmen Sie das wie ein Mann - beim nächsten Mal machen se das besser!" und als der Abschlepper den Wagen auflud und ich interessiert zusah, kam "Sie können dann jetzt gehen..."! Da war ich auch bedient. Aber wie gesagt immer ******e freudlich - der feine Herr ließ partout nicht mit sich reden. Und von Verkehrsgefährdung konnte man in KEINEM Punkt reden... Hat der Gutachter hinterher auch gesagt und gemeint vollkommen übertriebene Aktion...


1990 Honda Civic 1.6i-VT EE9 - sold
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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#10 von hondapreludefahrer , 06.07.2008 11:13

ich hatte schon mehrfach spass mit den leuten in den partymobilen. zb vor etwa 7 jahren halb eins nachts auf der a7 richtung flensburg kurz nach neumünster. da sind 120 kmh beschränkung und ich auch normale 120 kmh gefahren an nem taxi grünweiss vorbei. die prompt die partybeleuchtung angemacht und mich rausgewunken. es war kalt, meine verlobte zu dem zeitpunkt schwanger und ich müde. die kamen mit den worten mein auspuff wär zu laut (serie mit dtm endrohr dran) ausserdem zu tief (40mm eibachfedern auf seriendämpfern) und die felgen seien nicht zulässig (borbet a 71/2x16 mit 205-45er reifen) die jungs vom gegenteil zu überzeugen war schier unmöglich die haben mich nachts bei -5 °C mit ner schwangeren frau über eine 3/4h da aufgehalten. ich durfte weder motor noch sonstwas anmachen. zu allem übel hatte ich meine kfzpapiere in flensburg gelassen aber ansonsten alles dabei (abe's etc) die grün weissen waren da sogar so nervös das ich fast in 9mm reingeschaut hatte. alle versuche von wegen schwangerer frau etc auf eine beschleunigte abwickelung zu drängen wurden dann auch noch damit abgetan das das nicht ihr problem sei etc. zum abschluss habe ich mir dann deren dienstnummern und namen sowie die dienststelle geben lassen und eine dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. mit dem erfolg das der ranghöhere beamte degradiert wurde und der niedrigere mit einer sperre belegt wurde.

letztes jahr hatte ich dann hier in essen mit dem neuen prelude (den alten hatte der rost weggerafft) eine begegnung mit einem partybus der mich morgens (ok eigene schuld mein sohn war nicht ordnungsgemäss mit einer sitzerhöhung gesichert) auch ne halbe stunde aufhielt und mich vom ordnungsgemässen und pünktlichem erscheinen auf der arbeit abhielt. die sind um das auto rumgetiegert ohne ende. erst die tieferlegung (40mm eibach auf kayaba) dann der krümmer (original hondafächerkrümmer b20a9) dann die radreifenkombi und weil hinten nicht gebördelt ist (71/2x16 borbet a mit 205-45) dann der spoilersatz weil da eine ****ige nummer fehlte (styleauto rundum) und zu guter letzt der endschalldämpfer (roar 2x76 edelstahl) also alle papiere gezeigt, alles ist eingetragen etc. nungut da ich recht ruhig blieb und seelenruhig meinen damaligen chef (der da fast durchs telefon kam der kleine choleriker) von der sachlage unterrichtete, meinen sohn zwischenzeitlich in den kindergarten brachte (waren grad auf dem weg dahin) und wieder zum auto zurückkehrte, blieben die jungs von der rennleitung auch recht geschmeidig. die verabschiedeten mich dann mit den worten ich möge doch bitte reflektoren wegen der schwarzen heckleuchten anbringen. das sind wohlgemerkt schwarzlasierte heckleuchten.


 
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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#11 von Valken , 06.07.2008 11:56

wenn ich das schon höre, "wenn der tüv das einträgt ist es so" die aussage ist falsch, wenn der nette beamte etwas beanstandet,
wird der wagen zum nächsten tüv gebracht und von einem neuen prüfer gesichtet, sonst könnteste dir ja alles eintragen lassen von
deinem guten kumpel tüv-er, da das aber nicht immer alles legal ist kann die polizei halt einen anderen tüv verständigen mit dazu
holen der den wagen dann nochmal nachschaut, entweder hast du dann pech, oder nicht. und zutief gibts auch, DA du zb auch über die 30iger
bremshubel kommen musst ohne den nachfolgenden verkehr zu behindern, und da manche straßen in deutschland nur schlaglöcher haben
wird ein zu tiefgelegtes auto eher als hinderniss erkannt und könnte dann von der straße gezogen werden.


Valken

RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#12 von Civic SB2 , 06.07.2008 12:30

Zitat von Valken
wenn ich das schon höre, "wenn der tüv das einträgt ist es so" die aussage ist falsch, wenn der nette beamte etwas beanstandet,
wird der wagen zum nächsten tüv gebracht und von einem neuen prüfer gesichtet, sonst könnteste dir ja alles eintragen lassen von
deinem guten kumpel tüv-er, da das aber nicht immer alles legal ist kann die polizei halt einen anderen tüv verständigen mit dazu
holen der den wagen dann nochmal nachschaut, entweder hast du dann pech, oder nicht. und zutief gibts auch, DA du zb auch über die 30iger
bremshubel kommen musst ohne den nachfolgenden verkehr zu behindern, und da manche straßen in deutschland nur schlaglöcher haben
wird ein zu tiefgelegtes auto eher als hinderniss erkannt und könnte dann von der straße gezogen werden.


Richtig! Einmal eingetragen für immer Ruhe ist falsch. Ein gutes Beispiel der Mohr ESD, diese werden von Tag zu Tag lauter. Meinem Kumpel hat das in der 30ér Zone nen Punkt gekostet, weil ein Polizeibeamter ihn angehalten hat wegen der Lautstärke seines ESD. Er musste zum Tüv 96db eingetragen, der Mohr hatte etwas mehr (aber original nicht geschweisst oder so) . Dafür gab es 1Punkt in Flensburg+ die Gebühren beim Tüv + Strafe+Sonstige Gebühren und die Auflage den Pott leiser zumachen oder umzubauen, danach Wiedervorstellung beim TüV und der Polizei.


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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#13 von Gast1 , 06.07.2008 14:43

genau so siehts nämlich aus, hasenbraten!
Im Zweifel für den Angeklagten!


Gast1
zuletzt bearbeitet 15.08.2008 19:44 | Top

RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#14 von hondapreludefahrer , 06.07.2008 14:45

die strecke in w-tal kenne ich nur zu gut da bleibt man sogar mit serienmässigen volvo und mercedes hängen und setzt auf


 
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RE: mein civic wurde beschlagnahmt!!!!

#15 von Civic SB2 , 06.07.2008 15:05

So tief darf er sein!!!

§RECHT
Im Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, 190500/8-II/B/5/00 vom 03.08.2000 wird für Deutschland bestimmt, daß die Bodenfreiheit eines am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Kfz/Pkw mindestens noch 11 cm betragen muss.

Das bedeutet, dass nach der durchgeführten Tieferlegung eines Kfz/Pkw noch eine Schwelle mit einer Höhe von 11 cm und einer Breite von 80 cm mit dem mit Fahrer besetzten Fahrzeug mittig berührungslos überfahren werden können muss, wobei Karosserie/Spoiler-Teile aus elastischem Material unberücksichtigt bleiben.
Für diese Teile (z.B. Gummilippen) gilt nur eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm.



Nur wer sich Ziele setzt, wird einen Weg finden.


 
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